Neben der DGUV Vorschrift 3 ist die Betriebssicherheitsverordnung zentral. Sie stellt den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln in den Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung. Prüfungen sind so festzulegen, dass sie zur tatsächlichen Gefährdung und zur Nutzung im Unternehmen passen.
Unternehmen organisieren die sichere Verwendung, beauftragen geeignete fachkundige Personen und sorgen dafür, dass Ergebnisse sowie erforderliche Maßnahmen verfolgt werden. Verantwortliche Personen übernehmen die ihnen übertragenen Aufgaben; Beschäftigte beachten die Vorgaben und melden erkennbare Mängel.
Elektrische Mängel können Stromschläge, Kurzschlüsse, Lichtbögen, Brände und Betriebsunterbrechungen begünstigen. Eine Prüfung schafft eine belastbare Entscheidungsgrundlage, ist aber keine automatische Haftungs- oder Versicherungsschutzgarantie.